Verkaufskonditionen
Die Verkaufspreise sind als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Häuser zu verstehen und beinhalten das Grundstück gemäss dem Käuferbaubeschrieb sowie die dazugehörigen Beilagen. Bitte beachten Sie, dass die in der Verkaufsbroschüre dargestellten Einrichtungsgegenstände nicht im Kaufpreis enthalten sind.
Reservation
Bei der Unterzeichnung des Reservationsvertrages ist eine Reservationsgebühr in Höhe von CHF 50’000 zu entrichten. Zudem ist ein Nachweis über die Finanzierung durch eine Schweizer Bank, der den Restkaufpreis abdeckt, vorzulegen. Die geleistete Reservationszahlung wird weder verzinst noch durch Sicherheiten gedeckt.
Zahlungsvereinbarung
Die Reservationszahlung in Höhe von CHF 50‘000.- ist innerhalb von fünf Tagen
nach Unterzeichnung des Reservationsvertrags zu leisten.
- 10 Tage nach Eintrag im Grundbuch 20% (Abzüglich der Zahlung 1).
Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank für den
verbleibenden (= Restkaufrestanz) Kaufpreis muss spätestens fünf Arbeitstage vor der öffentlichen Beurkundung eingereicht werden. - 10% Bodenplatte betoniert
- 20 % nach Vollendung Rohbau
- 30% nach Vollendung Innenausbau
- Die Schlusszahlung von 20% des Kaupreises erfolgt zehn Tage vor der
Bereitstellung/Übergabe.
Notarielle Beurkundung und Übertragung des Eigentums
Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen über den gesamten Kaufpreis muss fünf Arbeitstage vor der öffentlichen Beurkundung eingereicht werden. Die Kosten für Notariat und Grundbuch werden zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen. Die Errichtung von Grundpfandrechten erfolgt auf Kosten des Käufers.
Termine
Baubeginn: voraussichtlich im Frühling/Sommer 2025
Fertigstellung und Bezug: voraussichtlich im Herbst 2026
Der genaue Bezugstermin wird den Käufern vier Monate im Voraus bekannt gegeben. Änderungen bleiben vorbehalten.
Haftungsausschluss
Es können aus den vorliegenden Plänen, Zeichnungen und Visualisierungen keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Änderungen und Anpassungen, die sich aus der Ausführung ergeben, sind vorbehalten. Im Falle einer Käufervermittlung durch Dritte besteht weder gegenüber der verkaufenden/erstellenden Partei noch gegenüber der beauftragten Stelle ein Anspruch auf Zahlung einer Provision. Zwischenverkäufe und Preisänderungen sind ebenfalls vorbehalten.